Der Schweizer Strassenverkehr ist durch strenge Gesetze geregelt, die darauf abzielen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wer diese Regeln verletzt, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Diese Sanktionen sind zweigeteilt: Sie umfassen strafrechtliche Massnahmen (Bussen, Geld- oder Freiheitsstrafen) und administrativrechtliche Massnahmen (Führerausweisentzug). Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Rechtslage in der Schweiz und erklärt, welche Strafen drohen und wie die rechtlichen Verfahren ablaufen.
Die rechtliche Grundlage: Straf- und Administrativmassnahmen
In der Schweiz werden Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) nach zwei voneinander unabhängigen Verfahren geahndet:
- Strafrechtliche Massnahmen: Diese werden von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht verhängt und zielen auf die Bestrafung des Täters ab. Sie umfassen Bussen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (Art. 90 ff. SVG).
- Administrativmassnahmen: Diese werden von den kantonalen Strassenverkehrsämtern verhängt und dienen der Verkehrssicherheit. Sie betreffen den Führerausweis und reichen von einer Verwarnung bis zum Entzug des Ausweises (Art. 16 ff. SVG).
Die Schwere der Sanktionen richtet sich nach der Art der Widerhandlung, die in drei Kategorien unterteilt wird: leicht, mittelschwer und schwer.
Alkohol am Steuer: Die Promillegrenzen und ihre Folgen
Die gesetzlichen Grenzwerte für Alkohol am Steuer sind klar definiert und führen je nach Blutalkoholkonzentration (BAK) zu unterschiedlichen Sanktionen.
| Blutalkoholkonzentration (BAK) | Atemalkoholkonzentration (AAK) | Widerhandlung (Art. 16 SVG) | Strafrechtliche Folge (Art. 91 SVG) | Administrativmassnahme (Mindestentzugsdauer) |
|---|---|---|---|---|
| 0.00‰ | 0.00 mg/l | Nulltoleranz | Keine Toleranz für Neulenker, Berufschauffeure etc. | Verwarnung oder Entzug |
| 0.10‰ – 0.49‰ | 0.05 – 0.24 mg/l | Keine Widerhandlung | Keine Strafe | Keine Massnahme |
| 0.50‰ – 0.79‰ | 0.25 – 0.39 mg/l | Leichte Widerhandlung | Busse (Ordnungsbussenverfahren möglich) | Verwarnung (Erstfall) oder min. 1 Monat Entzug (bei Vorbelastung) |
| ab 0.80‰ | ab 0.40 mg/l | Schwere Widerhandlung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren | min. 3 Monate Entzug (Erstfall) |
Wichtig: Für Neulenker während der Probezeit, Berufschauffeure und Fahrlehrer gilt eine Nulltoleranz (0.00‰). Ein Wert ab 0.10‰ kann bereits zu Sanktionen führen.
Drogen am Steuer: Nulltoleranz und schwere Widerhandlung
Im Gegensatz zu Alkohol gilt für bestimmte Betäubungsmittel im Strassenverkehr eine strikte Nulltoleranz. Das Führen eines Motorfahrzeugs unter dem Einfluss von Substanzen, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen (wie THC, Kokain, Heroin, Amphetamine), wird grundsätzlich als schwere Widerhandlung eingestuft.
Die Liste der Substanzen, für die die Nulltoleranz gilt, ist in der Verordnung des ASTRA (Anhang 1 VZV) festgelegt. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Blutprobe, die im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle angeordnet wird.
„Wer ein Motorfahrzeug in angetrunkenem Zustand (mindestens 0.80 Promille) oder trotz fehlender Fahrfähigkeit infolge anderer Ursachen (z.B. Drogen, Medikamente, Übermüdung) führt, begeht eine schwere Widerhandlung.“ (Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG)
Die Konsequenzen sind entsprechend hart:
- Strafrechtlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
- Administrativrechtlich: Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten (Erstfall).
Die Rolle von Drogentests bei Kontrollen
Die Polizei setzt bei Verdacht auf Drogenkonsum oft Schnelltests ein. Diese dienen als Vortest, um den Verdacht zu erhärten. Ein positives Ergebnis führt in der Regel zur Anordnung einer Blutprobe, deren Analyse den rechtsgültigen Beweis liefert.
Informationen zur Funktionsweise und den verschiedenen Arten von Tests, wie etwa dem Speicheltest, sind für Betroffene und Präventiv-Interessierte von Bedeutung. Wer sich über die verschiedenen Nachweismethoden informieren möchte, findet auf spezialisierten Seiten weiterführende Informationen, beispielsweise über den Drogentest im Allgemeinen oder spezifisch über den Speicheltest.
Verweigerung von Tests: Eine schwere Widerhandlung
Wer sich vorsätzlich einer angeordneten Blutprobe, einer Atemalkoholprobe oder einer anderen Untersuchung zur Feststellung der Fahrunfähigkeit widersetzt oder entzieht, begeht ebenfalls eine schwere Widerhandlung (Art. 91a SVG). Dies wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft und zieht einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten nach sich.
Die Dauer des Führerausweisentzugs (Administrativmassnahmen)
Die Dauer des Entzugs richtet sich nach der Schwere der Widerhandlung und allfälligen Vorbelastungen. Die Mindestentzugsdauern sind in der Regel:
| Widerhandlung | Erstmaliger Entzug | Zweiter Entzug (innerhalb 5 Jahre) | Dritter Entzug (innerhalb 5 Jahre) |
|---|---|---|---|
| Leicht (Art. 16a SVG) | Verwarnung | min. 1 Monat | min. 4 Monate |
| Mittelschwer (Art. 16b SVG) | min. 1 Monat | min. 4 Monate | min. 9 Monate |
| Schwer (Art. 16c SVG) | min. 3 Monate | min. 9 Monate | min. 12 Monate |
Bei einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit kann das Strassenverkehrsamt den Führerausweis auf unbestimmte Zeit entziehen (Sicherungsentzug). Die Wiedererteilung setzt in der Regel eine erfolgreiche Abstinenzphase und ein positives verkehrsmedizinisches Gutachten voraus.
Die strafrechtlichen Folgen: Busse, Geldstrafe und Strafregister
Die strafrechtliche Sanktion hängt von der Schwere des Vergehens ab:
- Busse: Wird bei Übertretungen oder leichten Vergehen verhängt.
- Geldstrafe: Wird in Tagessätzen bemessen und ist die häufigste Sanktion bei mittelschweren und schweren Widerhandlungen.
- Freiheitsstrafe: Kann bei besonders schweren Fällen oder Wiederholungstätern verhängt werden.
Eintrag im Strafregister (VOSTRA)
Die Frage, ob eine Verurteilung im Strafregister erscheint, ist für Betroffene von grosser Bedeutung.
- Übertretungen (z.B. geringfügiger Drogenkonsum ohne Strassenverkehrsbezug) werden in der Regel nicht im Privatauszug des Strafregisters sichtbar.
- Vergehen und Verbrechen (z.B. Fahren in fahrunfähigem Zustand, Besitz grösserer Mengen Drogen) führen zu einem Eintrag, der im Privatauszug sichtbar ist.
Die Dauer der Sichtbarkeit hängt von der Höhe der Strafe ab. Eine Geldstrafe bleibt in der Regel für 10 Jahre im Register, ist aber im Privatauszug oft kürzer sichtbar. Detaillierte Informationen zu den Auswirkungen von Drogendelikten auf das Strafregister in der Schweiz sind für die Einschätzung der langfristigen Folgen unerlässlich.
Spezielle Aspekte: Nachweisdauer und medizinische Gutachten
Die Dauer, über die Drogen im Körper nachweisbar sind, ist ein kritischer Faktor, insbesondere bei der Anordnung einer Blutprobe. Die Nachweisdauer variiert stark je nach Substanz, Konsumhäufigkeit und Testmethode. Informationen zur Nachweisdauer verschiedener Substanzen sind wichtig, um die Risiken einer Kontrolle realistisch einschätzen zu können.
Blutprobe als Beweismittel
Die Blutprobe ist das zuverlässigste Beweismittel im Strassenverkehrsrecht. Sie liefert nicht nur den genauen Wert der Substanzkonzentration, sondern kann auch Aufschluss über den aktiven Konsum geben. Die Analyse der Blutprobe ist der entscheidende Schritt, der nach einem positiven Vortest folgt. Dies ist auch der Grund, warum in der Rechtswissenschaft die Blutprobe als Goldstandard für den Nachweis von Drogen im Körper gilt.
Fazit
Die Schweizer Gesetzgebung sieht bei Verstössen gegen die Strassenverkehrsregeln, insbesondere unter dem Einfluss von Substanzen, harte und konsequente Sanktionen vor. Die Kombination aus strafrechtlicher Verfolgung und administrativrechtlichem Führerausweisentzug macht die Konsequenzen weitreichend und langanhaltend. Prävention und die strikte Einhaltung der Nulltoleranzgrenzen sind der beste Schutz vor empfindlichen Strafen und dem Verlust der Fahrberechtigung.



