Das Bild ist fest verankert: Ein Fremder tröpfelt GHB in ein Glas, wenige Minuten später ist das Opfer wehrlos. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Wer die Daten der französischen Arzneimittelbehörde ANSM und die Untersuchungen Schweizer Rechtsmediziner liest, stellt fest: Bei Übergriffen mit Substanzen sind meist Beruhigungsmedikamente, MDMA oder schlicht Alkohol im Spiel. GHB ist die Ausnahme.

Dieser Beitrag zeigt, welche Substanzen tatsächlich eingesetzt werden, wer betroffen ist, warum das Zeitfenster für den Nachweis so eng ist und was ein Schnelltest dabei leisten kann. Die Grundlagen zu Wirkung, Symptomen und Recht finden Sie im Beitrag Missbrauch mit K.-o.-Tropfen verständlich erklärt.

Die grösste Erhebung Europas: 1’377 Verdachtsfälle in einem Jahr

Frankreich erfasst seit 2003 systematisch alle Verdachtsfälle, in denen jemandem heimlich oder unter Zwang psychoaktive Substanzen verabreicht wurden. Die Erhebung «Soumission chimique» wird vom Suchtüberwachungsnetzwerk CEIP-A im Auftrag der ANSM geführt und bezieht Rechtsmedizin, Toxikologielabors, Notfallstationen, Giftnotruf und Polizei ein. Der Bericht für das Jahr 2024 erschien im Juli 2026.

2024 gingen 1’377 Meldungen ein, 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Die ANSM führt den Anstieg auf drei Ereignisse zurück: eine Regierungsmission zu K.-o.-Tropfen, den Prozess um die Vergewaltigungen von Mazan und die Gründung eines nationalen Referenzzentrums. Die Zunahme zeigt also vor allem, dass mehr Betroffene reden und Fachpersonen genauer hinschauen.

Die Meldungen werden in drei Gruppen unterteilt:

  • 140 wahrscheinliche Fälle (10 %): Übergriff dokumentiert, fremde Substanz im Labor nachgewiesen, Symptome und zeitlicher Ablauf passen zur Substanz.
  • 905 mögliche Fälle (66 %): Mindestens eines der drei Kriterien fehlt, häufig weil zu spät eine Probe genommen wurde.
  • 332 Fälle «chemischer Verletzlichkeit» (24 %): Die Person hat freiwillig Alkohol oder Drogen konsumiert und wurde in diesem Zustand Opfer eines Übergriffs.

Wer betroffen ist und wo es passiert

Bei den 140 wahrscheinlichen Fällen sind 85,7 Prozent der Opfer weiblich. Das Alter reicht von 1 bis 69 Jahren, der Median liegt bei 24 Jahren. 36 Opfer waren minderjährig, 24 davon jünger als 15 Jahre. Bei diesen Kindern stammten die Täter in 13 von 15 Fällen aus dem nahen Umfeld.

In 62,9 Prozent der Fälle ging es um sexuelle Übergriffe, gefolgt von Körperverletzung (18 Fälle), Misshandlung mit Substanzen, meist bei Kindern (16 Fälle), und Diebstahl (10 Fälle). Die Substanz wurde mehrheitlich im privaten Rahmen verabreicht (53,6 %), und die Täter waren den Opfern meist bekannt (75,7 %). 96,4 Prozent der Täter sind Männer. Bei Erwachsenen war das alkoholische Getränk der häufigste Weg (44,8 %), daneben alkoholfreie Getränke, Speisen und Joints. In 15 Fällen wurde die Substanz durch Zwang oder Täuschung direkt verabreicht.

Zwei Befunde sind für Betroffene und Angehörige wichtig: Nur eines von fünf Opfern hatte sichtbare Verletzungen, aber fast zwei von drei berichteten über Erinnerungslücken. Wer nach einem Abend ein «schwarzes Loch» im Gedächtnis hat, sollte das ernst nehmen, auch ohne körperliche Spuren.

Welche Substanzen wirklich eingesetzt werden

Bei den wahrscheinlichen Fällen stammten 59,6 Prozent der nachgewiesenen Substanzen aus der Hausapotheke, also Medikamente mit dämpfender Wirkung. 40,4 Prozent waren illegale Drogen oder Alkohol, ein weiterhin hoher Anteil (2023: 33 %, 2022: 43 %).

Substanzgruppe Häufigste Vertreter (Nennungen 2024)
Benzodiazepine und verwandte Schlafmittel Bromazepam (9), Zopiclon (7), Nordazepam (6), Alprazolam (5), Zolpidem (5), Lormetazepam (5)
Antihistaminika Hydroxyzin (8), Doxylamin (6), Cetirizin (6)
Neuroleptika Alimemazin (2), Loxapin (2)
Opioide Tramadol (7), Codein (2)
Weitere Sedativa Antidepressiva (6), Antiepileptika wie Pregabalin (3)
Illegale Drogen und Alkohol MDMA (22), Kokain (13), Ketamin (12), Cannabis (11), Alkohol (9), GHB/GBL (4)

Die Tabelle räumt mit zwei Vorstellungen auf. Erstens: GHB und GBL wurden 2024 in nur vier von 140 wahrscheinlichen Fällen nachgewiesen. Zweitens: Die häufigste Einzelsubstanz ist zum vierten Mal in Folge MDMA, also Ecstasy, das die Wahrnehmung verändert und enthemmt, statt zu betäuben. Neu tauchen synthetische Cathinone wie X-MMC, Alpha-PHP und Methylon auf. Deren kriminellen Einsatz bezeichnet die ANSM zusammen mit Lachgas als «die neue grosse forensische Herausforderung».

Dass Medikamente dominieren, hat einen einfachen Grund: Bromazepam, Zopiclon, Hydroxyzin oder Tramadol sind in vielen Haushalten vorhanden, wirken sedierend und erzeugen Erinnerungslücken. Wer einen Übergriff aus dem nahen Umfeld erlebt, sollte deshalb nicht nur an GHB denken.

Chemische Verletzlichkeit: Wenn Alkohol das Einfallstor ist

Die 332 Fälle chemischer Verletzlichkeit betreffen zu 91,9 Prozent Frauen. In 86,3 Prozent kam es zu sexueller Gewalt, meist im Ausgang (69,7 %). Die häufigste Substanz ist mit Abstand Alkohol (71,3 % der Nennungen), gefolgt von Cannabis (18,7 %) und Kokain (3 %). Erstmals wird auch Lachgas genannt.

Die ANSM unterscheidet hier zwei Tätertypen: Die einen nutzen die Situation aus, die anderen fördern den Konsum gezielt, etwa durch Trinkspiele oder Nachschenken, um die Person wehrlos zu machen. Die Behörde spricht von «proaktiver Verletzlichkeit» oder Raubverhalten. Für die Prävention heisst das: Auch wer selbst getrunken hat, kann Opfer sein, und die Verantwortung liegt beim Täter.

Und in der Schweiz?

Eine nationale Erhebung wie in Frankreich gibt es in der Schweiz nicht. Die vorhandenen Daten zeigen aber dasselbe Muster.

Das rechtsmedizinische Zentrum CURML in Lausanne und Genf hat 2021 alle Blut- und Urinproben aus Verdachtsfällen der Westschweiz auf GHB untersucht. Ergebnis: In 60 Fällen von mutmasslichen Übergriffen oder Filmrissen wurde GHB nur einmal nachgewiesen (1,7 %). Alkohol fand sich dagegen in 48 Prozent der Proben, Cannabinoide in 17 Prozent, Benzodiazepine oder Z-Substanzen in 10 Prozent, Antidepressiva in knapp 10 Prozent, Kokain und Amphetamine in je 6,5 Prozent. Die Autoren halten fest, dass GHB «sehr selten» eingesetzt werde, im Gegensatz zur Darstellung in den Medien.

Tox Info Suisse zählte in früheren Jahren rund 25 Verdachtsfälle pro Jahr. Bei etwa 95 Prozent davon wurde ausschliesslich Alkohol nachgewiesen. Die Stadtpolizei Zürich registrierte 2024 35 Fälle; in den Jahren 2014 bis 2019 waren es 142, wobei 63 Prozent der Opfer Frauen waren, meist im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt, und 37 Prozent Männer, meist im Zusammenhang mit Diebstahl. Beratungsstellen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, weil sich viele Betroffene aus Scham nicht melden.

Rechtlich sind GHB und GBL in der Schweiz kontrollierte Substanzen nach Verzeichnis a der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI). Wer eine urteils- oder widerstandsunfähige Person sexuell missbraucht, macht sich nach Art. 191 StGB strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Seit dem 1. Juli 2024 gilt zudem das revidierte Sexualstrafrecht mit dem Grundsatz «Nein heisst Nein». Seit dem 1. Mai 2026 erreichen Betroffene und Angehörige die nationale Opferhilfe-Nummer 142 rund um die Uhr, kostenlos und vertraulich, unabhängig davon, ob sie Anzeige erstatten. Im Kanton Zürich führen Forensic Nurses (0800 09 09 09) Spurensicherungen auch ohne sofortige Anzeige durch.

Warum das Zeitfenster über den Nachweis entscheidet

GHB wird im Körper rasch abgebaut. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich nennt maximal sechs Stunden im Blut und maximal zwölf Stunden im Urin. Das BAG gibt bis zu acht Stunden im Blut und zwölf Stunden im Urin an. Wer am Morgen nach einer Party mit Erinnerungslücken aufwacht, hat für GHB also nur noch wenige Stunden Zeit.

Bei Benzodiazepinen, Zolpidem oder MDMA ist das Fenster länger, oft mehrere Tage im Urin. Eine Übersicht finden Sie in unserem Beitrag zur Nachweisdauer von Drogen. Ist das akute Fenster verpasst, bleibt die Haaranalyse: Substanzen lagern sich im wachsenden Haar ein und lassen sich Wochen bis Monate später einem Zeitraum zuordnen. Das betroffene Haarstück muss aber zuerst aus der Kopfhaut herauswachsen, die Probe wird deshalb frühestens einige Wochen nach dem Ereignis entnommen.

Konkret empfehlen Rechtsmedizin und Opferberatung bei Verdacht:

  • So früh wie möglich in eine Notfallstation, ein rechtsmedizinisches Institut oder zu den Forensic Nurses gehen. Dort werden Blut und Urin gesichert.
  • Vor der Untersuchung nicht duschen, getragene Kleidung und mögliche Beweismittel in einem Papiersack aufbewahren.
  • Wenn kein sofortiger Termin möglich ist: erste Urinprobe nach dem Aufwachen in einem sauberen Gefäss auffangen, beschriften, kühl lagern.
  • Opferhilfe 142 anrufen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich, eine Anzeige kann später folgen.

Was Schnelltests leisten und was nicht

Schnelltests haben bei K.-o.-Tropfen eine klar begrenzte Rolle. Sie ersetzen weder die rechtsmedizinische Probensicherung noch die Laboranalyse, können aber in zwei Situationen helfen.

Getränk prüfen: Das GHB-Erkennungssystem und das GBL/K.-o.-Tropfen-Erkennungssystem zeigen innert Minuten, ob GHB oder GBL in einer Flüssigkeit enthalten ist. Die Daten oben machen aber deutlich: Ein negativer Test bedeutet nicht, dass das Getränk sauber ist, weil Benzodiazepine, Schlafmittel oder MDMA damit nicht erfasst werden.

Erste Orientierung nach dem Ereignis: Urin-Teststreifen für GHB, Benzodiazepine oder Zolpidem geben einen Hinweis, ob eine Substanzgruppe im Körper ist. Sie sind für Behörden und Gerichte kein Beweis. Für ein belastbares Ergebnis braucht es die quantitative Analyse im rechtsmedizinischen Labor.

Rückblick nach Wochen: Die Haaranalyse GHB oder die umfangreiche Haaranalyse auf Drogen und Medikamente mit über 100 Substanzen, darunter Benzodiazepine, Schlafmittel und Opioide, kann eine Verabreichung dokumentieren, wenn das akute Fenster verpasst wurde. Die Analyse erfolgt in einem akkreditierten Partnerlabor, das den Befund verbindlich beurteilt. Was ein solcher Befund vor Gericht wert ist, erklärt der Beitrag Haaranalyse vor Gericht.

Schutz: Aufeinander achten wirkt am besten

Die ANSM zieht aus ihren Daten einen einfachen Schluss: «Vigilance solidaire», das gegenseitige Aufpassen, ist der wirksamste Schutz. In den ausgewerteten Fällen haben Freundinnen, die nicht von der Seite wichen, aufmerksames Sicherheitspersonal und das Verlassen der Situation Übergriffe verhindert. Dazu kommen die bekannten Regeln: Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen, keine offenen Getränke von Unbekannten annehmen und bei plötzlicher Übelkeit, Schwindel oder ungewöhnlicher Müdigkeit sofort Hilfe holen. Das gilt für Männer wie Frauen, denn ein Drittel der Fälle in Zürich betraf männliche Opfer.

Häufige Fragen

Sind K.-o.-Tropfen immer GHB?

Nein. In der französischen Erhebung 2024 wurde GHB in vier von 140 wahrscheinlichen Fällen nachgewiesen, in der Westschweizer Studie in einem von 60. Meist handelt es sich um Beruhigungs- und Schlafmittel, MDMA oder Alkohol.

Wie lange sind K.-o.-Tropfen nachweisbar?

GHB im Blut maximal sechs bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden. Benzodiazepine, Zolpidem und MDMA sind im Urin meist mehrere Tage nachweisbar. Im Haar lassen sich Substanzen Wochen bis Monate später einem Zeitraum zuordnen.

Was tun bei Verdacht?

Sofort in eine Notfallstation oder zur Rechtsmedizin, nicht duschen, Kleidung aufbewahren, erste Urinprobe sichern und Opferhilfe 142 anrufen. Eine Anzeige kann auch später erfolgen.

Kann ein Schnelltest als Beweis dienen?

Nein. Schnelltests geben eine erste Orientierung. Beweiskraft hat nur die quantitative Analyse eines rechtsmedizinischen oder akkreditierten Labors.

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Quellen